Unter sexueller Gewalt versteht man jede Handlung zwischen Mächtigeren – meist Erwachsenen oder deutlich älteren Jugendlichen – und Kindern, die zur sexuellen Erregung bzw. Befriedigung der Mächtigeren dient. In einer repräsentativen Befragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gaben 12,6% der Erwachsenen und Jugendliche über 14 Jahren in Deutschland an, in der Kindheit von Bezugspersonen sexuell missbraucht worden zu sein. Kinder mit Gewalterfahrung vertrauen sich eher selten aktiv Personen an, die ihnen helfen könnten. Hinweissignale, die Opfer sexueller Gewalt geben und Symptome, die von möglichen Helfern wahrgenommen werden könnten, sind selten eindeutig interpretierbar. 70% der Befragten, die Missbrauchserfahrungen mit Körperkontakt erlitten hatten, gaben an, dass damals keine Maßnahmen ergriffen worden waren, nur 13,4% der Opfer wurden beraten oder therapiert. Viele Heranwachsende vertrauten sich lediglich der besten Freundin oder einem Freund an.

In der Schule können aufmerksame, kompetente Lehrkräfte, die das Vertrauen der Opfer haben, Helfer dieser Kinder und Jugendlichen sein. Zusammen mit Fachkräften können notwendige Schritte eingeleitet und bereits vorhandene Angebote genutzt werden, die es ermöglichen in der Schule auch präventiv tätig zu sein. Auf diesem Portal der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung finden Sie Informationen und Materialien zum Thema Sexuelle Gewalt. Zielgruppe sind Personen, die in Schulen tätig sind.

 

Sexuelle Gewalt im Kontext der Covid-19-Pandemie

Eine erste Befragung von Jugendämtern Anfang Mai 2020 sowie alle folgenden Erhebungen verschiedener Institutionen ergaben, dass die Anzahl der Meldungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt stehen, in Zeiten des Kontaktverbots im Rahmen der Covid-19-Pandemie stark rückläufig waren. Die Meldezahlen seien um durchschnittlich 15% zurückgegangen. Erklärt wird dieser Sachverhalt nicht damit, dass es weniger Fälle gibt, sondern, dass sich die Dunkelziffer vergrößert hat (Befragung der Jugendämter; KM-Bayern / Beratungs- und Unterstützungsangebote; Hinweise des Kinderschutzbundes).

 

In Zeiten in denen Kitas und Schulen (für einen Teil der Kinder und Jugendlichen) geschlossen bleiben müssen, haben die dort tätigen Mitarbeiter kaum eine Möglichkeit wahrzunehmen, ob Heranwachsende, die nicht in die Einrichtungen kommen, gefährdet bzw. Opfer sind. Die Kinder und Jugendlichen haben auch keine Möglichkeit, sich Personen in Kitas und Schulen direkt anzuvertrauen. Was bleibt, sind die Ansprechpartner/-innen bei (überregionalen) Sorgentelefonen oder in Chatberatungen. Bei diesen Diensten gibt es inzwischen deutlich mehr Kontaktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen, die sich in Risiko- und Notlagen befinden.

 

Schulen sollten deshalb ihre Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern wiederholt auf Hilfsangebote hinweisen.

1. Direkte Information

Informieren über regionale und überregionale Hilfsangebote können Schulen auf diesen Wegen:

 

2. Indirekte Information

Eventuell können alle Mitglieder der Schulfamilie darüber informiert werden,

oder

 

3. Im Rahmen des Präsenzunterrichts

Wenn Schüler/-innen wieder zum Präsenzunterricht in die Schule kommen, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

Schülerinnen und Schülern sollten Möglichkeiten geboten werden, über Gefühle zu sprechen sowie das Zugehörigkeitsgefühl zur Klasse und zur Schule zu intensivieren.

Methodische Anregungen und Materialien für alle Jahrgangsstufen  finden Sie z.B. hier (Mind Matters - Mit psychischer Gesundheit gute Schule entwickeln)

Die Übungen sind alle ohne Körperkontakt und mit geringem Vorbereitungsaufwand durchführbar.

 

Das Kriseninterventions- und Bewältigungsteam der Bayerischen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (= KIBBS) hat nach den Schulschließungen im Frühjahr Empfehlungen zur psychosozialen Unterstützung für Schulen sowie Tipps für Eltern zusammengestellt.

Nicht an allen Schulen sind Schulpsychologen/-innen ständig als Ansprechpartnern/-innen vor Ort tätig. Es gibt dann auch die Möglichkeit sich an die/den jeweilige/-n Beauftragenten für Familien- und Sexualerziehung der Schule zu wenden. Diese/-r kann Hinweise von Lehrkräften mit den zuständigen Schulpsychologen/-innen besprechen oder Eltern und Lehrkräfte mit spezialisierten Fachkräften (Schulpsychologen/-innen; Jugendamt; spezialisierte Fachberatungsstellen usw.) direkt vernetzen.

 

Richtlinien

Die aktuellen Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den Bayerischen Schulen (KMBek vom 15.12.16) können Sie hier nachlesen.

 

Fortbildung

Auf diesem Portal der ALP-Dillingen können Sie sich fortbilden, und z. B. auch Material für die Gestaltung eines Elternabends zum Thema finden oder eine Powerpoint-Präsentation, die bei einer schulinterne Fortbildung für Lehrkräfte eingesetzt werden kann.

 

Schutzkonzepte

Wenn Sie an Ihrer Schule Prävention sexueller Gewalt systematisch im Rahmen der Organisationsentwicklung umsetzen möchten, finden Sie auf dem Portal Schule gegen sexuelle Gewalt Schule gegen sexuelle Gewalt des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zahlreiche Informationen und Hilfestellungen zum Themengebiet Schutzkonzepte, zum Beispiel zu den Punkten Entscheidung für den Prozess oder Bildung einer Projektgruppe.

 

Portalnutzung

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