Folgende Themenfelder sind in Hinblick auf den technischen Kinder- und Jugendschutz besonders relevant:

 

Im schulischen Kontext entbinden technische Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz Lehrkräfte nicht von der Aufsichtspflicht.  

 

Unterstützung können Sie von spezialisierten Beratungslehrkräften erhalten. Das bisherige Netzwerk der Medienpädagogisch-Informationstechnischen-Beratung (= MIB) sowie die Koordinatoren Digitale Bildung (KdBay) gehen im Netzwerk Beratung digitale Bildung in Bayern (= BdB) auf. Die Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater (= mBdB) legen ihren Beratungsschwerpunkt auf die Vermittlung medienpädagogischer Kompetenzen und die Informationstechnischen Beraterinnen und Berater (= iBdB) auf informationstechnische und mediendidaktische Kompetenzen. Sie können Ihre/n Berater/-in auch über die zuständige Schulaufsicht kontaktieren.

 

Hier finden Sie Informationen zu Unterrichtssequenzen, Materialien, empfehlenswerte Informationsportale usw. zum Themengebiet „technischer Kinder- und Jungedschutz“