Ziel der Dokumentation ist es, von Anfang an Auffälligkeiten festzuhalten, die man beim Kind wahrnimmt. Sie dient auch der eigenen Sicherheit. Wenn es zu einem Gespräch kommt, sollte dieses möglichst genau schriftlich festgehalten werden. Insbesondere die (wichtigsten) Äußerungen des Kindes wortwörtlich notieren. Gerade im Verdachtsfall erhält man durch die Verschriftlichung mehr Klarheit und überblickt das Geschehen besser. Die Differenzierung zwischen dem, was das Kind sagt(e), seinen Impulsen, Reaktionen und den eigenen Gedanken, Gefühlen wird durch das Schreiben erleichtert. Eigene Vermutungen, Überlegungen, usw. immer als solche kennzeichnen. Bei den Aussagen des Kindes wird nichts wegelassen oder hinzugefügt. Zeit- und Ortsangaben nicht vergessen: Wann und wo hat das Gespräch stattgefunden?

 

Die Dokumentation wird auch im Falle der Einschaltung des Jugendamtes oder bei einem strafrechtlichen Verfahren benötigt. Das sollten Sie in die Dokumentation aufnehmen:

  1. Um welches Kind/um welche Kinder geht es? (Name, Alter, Klasse)
  2. Welche Beobachtung habe ich gemacht? Hier wird die Beobachtung geschildert und die zeitliche und räumliche Situation beschrieben.
  3. Was genau wurde beobachtet und erschien beunruhigend und merkwürdig?
  4. Den Abwägungsprozess, also die Gedanken und Beurteilungen, die zu ihren weiteren Schritten führen, müssen Sie dokumentieren.
  5. Notieren Sie mit wem Sie wann über Auffälligkeiten oder einen Verdacht gesprochen haben.
  6. Jeden weiteren Schritt dokumentieren.