Hier finden Sie die KMBek vom 23. September 2014 mit Hinweisen an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes.

 

Das Bayerische Landesjugendamt hat im Juli 2012 die Kriterien zur Beurteilung aktualisiert, wann gewichtige Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Kriterien zur Beurteilung der

der Kinder und Jugendlichen finden Sie hier.

 

Hier finden Sie unter "5. Kinderschutzgesetz" z.B. "§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung". Die Ausführungen sind auch in Hinblick auf die Informationsübermittlung an und die Kooperation mit dem Jugendamt wichtig.