Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen zum Thema. Wir bemühen uns ständig um Aktualität, trotzdem haben diese Auskünfte keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Kriterien zur Beurteilung für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen finden Sie hier.

Unter "5. Kinderschutzgesetz" finden Sie z.B. "§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung". Die Ausführungen sind auch in Hinblick auf die Informationsübermittlung an und die Kooperation mit dem Jugendamt wichtig.

Hier finden Sie weiterführende aktuelle Informationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., z.B. zum Themengebiet Kinderrechte