Da sexuelle Gewalt meistens im Verborgenen geschieht und Opfer häufig nicht darüber sprechen, ist dieser Bereich für die (empirische) Forschung nur schwer (er-)fassbar. Das gilt auch für den Handlungsfeld sexuelle Gewalt von Lehrkräften an Schülerinnen bzw. Schülern. Die meisten Missbrauchsfälle an Heranwachsenden finden außerhalb der Familien statt, andererseits sind den Opfern rund 75% der Täter gut bekannt (siehe auch „Zahlen und Fakten“). Sowohl international als auch national gab es lange keine genauen Daten über das tatsächliche Ausmaß sexueller bzw. sexualisierter Gewalt an Schulen (siehe auch unter „Peers“).

Für Deutschland wurde 2011 in der repräsentativen Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen (siehe unter „Zahlen und Fakten“) festgestellt, dass 8,6% der befragten weiblichen Erwachsenen, die als Heranwachsende Opfer sexueller Gewalt geworden waren, männliche Lehrkräfte als Täter angaben. Demnach gaben insgesamt 8% aller heute 31-40-jährigen Frauen an, Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein. Aus dieser Gruppe wiederum gaben 8,6% an, von Lehrkräften missbraucht worden zu sein. Das heißt 0,7% der sexuellen Übergriffe die in dieser Altersgruppe von den Frauen genannt wurden, wurden von Lehrkräften verübt, in der Kohorte der heute 21-30-jährigen Frauen waren dies 0,6%, bei den heute 16-20-jährigen 0,2%.

 

In einer großen Schule mit 1200 Schülern, von denen die Hälfte weiblich ist, gäbe es damit heute bei einer Prävalenzrate von 0,2%  – rein statistisch gesehen! – in der Gruppe der Schülerinnen eine Schülerin, die sexueller Gewalt mit Körperkontakt durch einer Lehrkraft ausgesetzt ist. Die Gewalterfahrung kann z.B. darin bestehen, dass die Schülerin von einer männlichen Lehrkraft unbeabsichtigt an der Brust berührt oder von dieser geplant in einem leeren Klassenzimmer massiv bedrängt wird.

 

Das Deutsche Jugendinstitut erfasste die Verdachtsfälle in Institutionen in den letzten 3 Jahren, das heißt die Inzidenz (siehe vorne: 3-4% der Schulen und Internate gaben an, dass es mind. 1 Fall gegeben hatte; von den Heimen 10%). Es wurde also nicht die Häufigkeit sexueller Gewalterfahrungen verübt durch eine männliche Lehrkraft in einer Untersuchungsgruppe (Prävalenz) erfragt, wie in den eben genannten Studien.

 

Wenn man die dargestellten Prävalenz- und Inzidenzraten für Deutschland in Beziehung setzt, lässt sich für die Institution Schule die These formulieren, dass in 96 bis 97% der Schulen keine Schülerin sexueller Gewalt von Lehrkräften ausgesetzt ist. In den verbleibenden 3 bis 4% der Schulen würden bei einer Schülerschaft von 1 200, von denen die Hälfte weiblich ist, wenn es Täter in der Lehrerschaft gäbe, in einem Zeitraum von drei Jahren – statistisch gesehen! - etwa 30 Schülerinnen Opfer sexueller Gewalt durch Lehrer werden, in einer Schule mit 400 Schülern und Schülerinnen 10, usw. Das heißt, - rein statistisch gesehen! – ist die Wahrscheinlichkeit, dass es an einer Schule eine männliche Lehrkraft gibt, die sexuell übergriffig bzw. gewalttätig ist, eher gering.

 

Präventiv tätig werden sollte jede Schulgemeinschaft, um sexuelle Gewalt zu verhindern, indem sie ein Schutzkonzept entwickelt. Die Personalführungsaufgaben der Schulleitung im Rahmen des Schutzkonzepts werden hier kurz zusammengefasst.

 

Wenn der Verdacht besteht, dass es einen Täter gibt, muss die Schulleitung umgehend tätig werden, denn die Anzahl der betroffenen Schülerinnen - Opfer oder Gefährdete – kann bereits groß sein. Auch wenn Kollegen oder die Schulleitung den Eindruck gewinnen, dass eine Lehrkraft ohne böse Absicht Grenzen nicht einhält bzw. sich ihrer Rolle nicht bewusst ist, muss ihr dies unverzüglich – unaufgeregt und in wertschätzender Weise - mitgeteilt werden.

 

Ein große Herausforderung - auch für die Forschung - ist, dass sexuelle Gewalt von Lehrkräften gegenüber Mädchen und Jungen selten eindeutig und unzweifelhaft nachzuweisen ist. Nur sehr selten kann der Vorwurf eines beabsichtigten Übergriffs gemacht werden. Die zu bewertende Handlungspalette umfasst z.B.: notwendige Hilfestellungen im Sportunterricht und dabei unbeabsichtigte Berührungen an Brust oder Genitalien bzw. nur scheinbar unbeabsichtigten Berührungen; zu notwendigen Aufsichtszwecken oder nur unter einem Vorwand betretene Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten, usw. (siehe dazu: Hurrelmann, K. & Bründel, H., 2007, Gewalt an Schulen. Pädagogische Antworten auf eine soziale Krise. Beltz). Bevorzugte Örtlichkeiten sexueller Gewalt sind leere Klassenräume, Schultoiletten, Schulflure, Nischen sowie Schlafsäle in Internaten.

Eine Lehrer-Schüler-Beziehung, die dem pädagogischen Auftrag nicht mehr entspricht, liegt vor, wenn Merkmale erfüllt sind, die in folgender Tabelle dargestellt sind. In Hinblick auf „sexuelle Gewalt“ siehe vor allem die rechte Spalte „Vertrauen/Beziehungen missbrauchen“.

 

Bereiche und Formen des Beziehungs- bzw. Machtmissbrauchs durch Lehrkräfte

 

 

 

(Die Grafik wurde entnommern: Pädagogik, Sexuelle Gewalt und Schule, 62. Jahrgang, Heft 9, September 2010, Beltz-Verlag, S. 33)

 

In der Spalte „Vertrauen/Beziehungen missbrauchen“ wird das Handlungskontinuum von „Distanz nicht einhalten“ bis „sexueller Missbrauch“ ausdifferenziert. Auch bei den hier beschriebenen Handlungen – insbesondere im ersten Kasten rechts oben – gibt es fließende Übergänge vom angemessenen, pädagogisch notwendigen Handeln zum missbräuchlichen Agieren im Schulalltag: Wann genau wird in einem Gespräch unter vier Augen der Punkt zwischen „notwendigem nicht locker lassen“ und „sich aufdrängen“ überschritten? Wo exakt ist die „physisch angemessene Nähe“ und wann ist der Punkt zum Risikoverhalten „zu große Nähe“ überschritten? Darf eine männliche Lehrkraft eine Schülerin in tröstender Absicht außen am Oberarm berühren oder ist diese Region eine Tabuzone?

 

Diese Ausführungen zum Thema Verhaltenskodex aus dem Portal Schule gegen sexuelle Gewalt sind hilfreich, wenn im Rahmen eines schulischen Schutzkonzepts gemeinsam verbindliche Regeln entwickelt und umgesetz werden sollen, die den "grenz-achtende Umgang mit Schülerinnen und Schülern in einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz" gewährleisten sollen.

 

Ausbildungsauftrag von Seminarlehrkräften und Aufgabe von Führungskräften in den Schulen ist es, Lehrkräfte dafür zu sensibilisieren, unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen zu vermeiden bzw. sie deutlich darauf hinzuweisen, wenn Grenzen überschritten wurden bzw. werden. Angemessenes Verhalten und Rollenklarheit muss eingefordert werden. Wenn ein Verdacht vorhanden ist, muss diesem umgehend mit der notwendigen Sensibilität und Konsequenz nachgegangen werden.