Wenn Sie befürchten, ein Gespräch mit einer Schülerin/einem Schüler oder einer anderen Person in der Schule könnte einen problematischen Verlauf nehmen, sollten Sie  Folgendes beachten. Um  Anschuldigungen, besonders nach einem Gespräch unter vier Augen,  zu vermeiden, sollten Sie Kollegen über Ihr Gesprächsvorhaben - eventuell auch schriftlich - informieren. Anzuraten ist das Treffen bei geöffneter Tür zu führen. Nach dem Gespräch sollten Sie Ihre Gedanken, ihr eigenes Verhalten und das des Gegenübers in schriftlicher Form dokumentieren. 

Wenn Anschuldigungen ausgesprochen werden, sollten sie diesen offensiv begegnen und Tabuisierungen oder Verstecken bzw. Abwiegeln durch Dritte nicht zulassen. Sie müssen Ihre Schulleitung über die Fakten informieren. Diese sowie das geplante weitere Vorgehen müssen durch die Schulleitung dem Kollegium  mitgeteilt werden. Dadurch wird verhindert, dass Gerüchte entstehen oder dritte Personen durch Gesprächspartner, die falsche Anschuldigungen formulieren, instrumentalisiert werden. 

Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt können Sie überlegen, ob Sie wegen falscher Anschuldigungen Anzeige erstatten. Sie sollten vorher gut abwägen, welcher Nutzen oder Schaden für die beschuldigte Person und Sie selbst durch eine Anzeige entstehen kann.  Personen nach Vollendung des 14. Lebensjahres sind strafmündig. 

Im Schulalltag sollten Sie grundsätzlich immer darauf achten, die angemessenen Nähe-Distanz-Relationen zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten (siehe auch unter "Weiterführendes/Institutionen"). Dienstaufgaben sind den professionellen Standards entsprechend zu erfüllen. Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeiten sollten Sie Vermischungen Ihrer privaten Handlungsfelder mit denen der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Möglichen vermeiden.