Handlungsempfehlungen

Die geschilderten Symptome und andere Hinweise können den Verdacht entstehen lassen, dass ein Kind Opfer sexueller Gewalt wurde. Um dem Verdacht nachgehen zu können und der eigenen Verantwortung für das Kind gerecht zu werden, kann es hilfreich sein, sich zunächst folgende Fragen zu stellen:

  • Wie kann ich mit dem Kind ins Gespräch kommen?
  • Gibt es weitere Vertrauenspersonen für das Kind?
  • Wo kann ich als Lehrkraft Unterstützung erhalten?
  • Habe ich bei meinem Vorgehen den Willen des Kindes ausreichend im Blick?
  • Welche weiteren Beobachtungen weisen auf einen Missbrauch hin?
  • Zu welchen anderen Personen oder Institutionen sollte  Kontakt auf­genommen werden?

In der Regel besteht zunächst ein vager Verdacht. Summieren sich die spe­zifischen Hinweise auf Missbrauch, ist von einem erhärteten Verdacht die Rede. Anfänglich ist das Vorliegen einer eindeutigen Aussage eines Kin­des selten, da die Kinder vom Täter zur Geheimhaltung verpflichtet werden und Angst vor den Folgen der Offenlegung haben. Ihr Vertrau­en in Erwachsene ist grundlegend erschüttert, die Kinder schämen sich und fühlen sich schuldig.

Nur wenn ein Täter den Missbrauch zu gibt, liegt ein eindeutiger Beweis vor. Wenn Kinder spontan und unbeeinflusst über einen Miss­brauch sprechen - was sehr selten der Fall ist -, so kann dies in der Regel ebenfalls als Beweis dafür angesehen werden, dass ein Missbrauch stattgefunden hat. Kinder offenbaren sich meist in ihrer eigenen Familie. Das führt – insbesondere bei Missbrauch innerhalb der Familie - häufig nicht zu angemessenen Reaktionen der Eltern(teile).

Der Umstand, dass Kinder nach Übergriffen schon bald über das Geschehen berichten, tritt i.d.R. nicht ein. In dieser Pha­se gilt es Geduld zu bewahren, wenn man einen Verdacht hat, und die Vertrauensbasis zum Kind oder Jugendlichen zu stärken. Sie sollten dabei der eigenen Wahrnehmung trauen und gefühlsmäßig aufmerksam auf Zwischentöne reagieren. Nicht alle Betroffenen sind "nette" Kinder oder Jugendliche. Auch schwierige Schüler und Schülerinnen können betroffen sein. Nicht jede Lehrkraft hat zu jedem Kind einen gleich guten Kontakt, aber sie kann eine Vertrauensperson im Kollegium oder bei einer Fachstelle einschalten.

 

Der Verdacht auf sexuelle Gewalt löst Gefühle aus

Die meisten Lehrkräfte, die sich mit einem Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen eine Schülerin oder einen Schüler auseinandersetzen, sind – auch wenn Sie über Vorinformationen verfügen und wissen, wo sie Hilfen bekommen können - von der Situation gefühlsmäßig betroffen. Sie erleben Mitgefühl, Angst, etwas falsch zu machen, Wut auf den möglichen Täter oder den Anspruch, möglichst schnell Hilfe für das Kind organisieren zu wollen. 

Wichtig ist es, ruhig und besonnen zu bleiben und die eigenen Gefühle und Handlungsimpulse zu ordnen.

 

Auch wenn ein geschildertes Ereignis so zu bewerten ist, dass rascheste Hilfe nötig erscheint, sollte dennoch mit größter Besonnenheit vorgegangen wer­den. Unbedingt abzuraten ist von überstürzten und gefühlsbetonten Reaktionen sowohl dem Kin­d und seinen Eltern gegenüber, als auch in Richtung der Ermittlungsbehörden. Zu empfehlen ist nachdrücklich, alle Informationen und Aspekte genau und in Ruhe abzuwägen, z. B. indem mit anderen – das können Kollegen, Vorgesetzte oder Fachpersonen aus Beratungsstellen sein - über die Hinweise gesprochen wird und Gedanken sowie Informationen ausgetauscht werden. Auf diese Weise kann auch gemeinsam eine fundierte Grundlage für die Planung und die Ausführung des weiteren Vorgehens entwickelt werden.

Die eigenen Vermutungen müssen ernst genommen werden, stellen jedoch zunächst nur Hypo­thesen dar. Aufgabe ist es – objektivierte(!) – Informationen zu sammeln, um die eigenen Wahrnehmungen zu überprüfen. Hierzu können andere, vertrauenswürdige Kollegen und Kolleginnen angesprochen werden, die das Kind aus dem Unter­richt kennen. Schützen Sie hierbei die Intimsphäre des Kindes. Achten Sie auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien. Beobach­tungen sollten unbedingt dokumentiert und Aussagen des Kindes wörtlich festgehalten werden.

Liegen verschiedene, einander bestätigende bzw. sich gegenseitig ergänzende Hinweise vor, ist die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Beratungsstelle oder z.B. dem Jugendamt sinnvoll (weitere Hinweise siehe unter „Kooperation“ und „Juristisches“ dort z.B. „Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.12“):

  • Wenn dies anonym geschieht, dient es zunächst der Beratung der Lehrkraft. Gleichzeitig lassen sich in einem solchen Erstgespräch Hilfsmöglich­keiten des Jugendamtes oder der Beratungsstelle sowie mögliche nächste Schritte erfragen.
  • Das Anzeigen eines konkreten Verdachts führt automatisch zur Strafverfolgung durch die Behörden, da sexuelle Gewalt ein „Offizialdelikt“ darstellt. Eine anonyme Anzeige ist nicht möglich.

Die Eröffnung des Verdachts auf sexuelle Gewalt gegenüber der Familie ist Aufgabe von Fachleuten und nicht der Lehrkraft. 

 

Gespräche mit dem Kind

Das Signal an ein Kind, dass auch über sexuelle Gewalt gesprochen werden kann, muss vom Erwachsenen ausgehen. Er zeigt seine Bereitschaft einerseits im Rahmen der regulären Familien- und Sexualerziehung, insbesondere durch das (Unterrichts-) Gespräch mit den Kindern über sexuelle Gewalt. An­dererseits kann er, wenn es ihm notwendig oder hilfreich erscheint, weil er einen Verdacht hegt, einzelne Präventionsbau­steine in seinen Unterricht einbauen bzw. nochmals aufgreifen, um dem Kind bewusst Brücken zu bauen. Die Behandlung des Themas im schulischen Unterricht signalisiert dem betroffenen Kind die Bereitschaft der Lehrkraft, Hinweise ernst zu nehmen und zu helfen. Nicht zu empfehlen ist es, sich mit einem Gesprächsangebot direkt an das betroffene Kind zu wenden, es sei denn, dieses hat sich der Lehrkraft gegenüber bereits direkt offenbart. Siehe auch in der KMBek vom 12.08.02 "Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen" unter 6.4 "Der Lehrer als Vertrauensperson" (Link zur KMBek).

 

Was tun, wenn ein Mädchen oder ein Junge einer Lehrkraft direkt einen sexuellen Missbrauch anvertraut?

Im vorangegangenen Teil haben wir uns mit der Frage beschäftigt, was zu tun ist, wenn eine Lehrkraft den Verdacht auf Vorliegen von sexueller Gewalt hat. Seltener kommt es im schulischen Alltag vor, dass Mädchen oder Jungen eine Lehrkraft direkt ins Vertrauen ziehen. In einem solchen Falle kommen verschiedene Aufgaben auf Sie zu:

 

Bewahren Sie in dieser schwierigen Situation Ruhe und agieren Sie überlegt. Das bedeutet, einerseits dem Vertrauen gerecht zu werden, das in sie gesetzt wird und andererseits nicht vorschnell und impulsiv zu handeln.

 

Hinweise für die Gesprächsführung

  1. Loben Sie das Kind für seinen Mut, sich Ih­nen anzuvertrauen. Bestätigen Sie ihm, dass es das Richtige getan hat.
  2. Vermitteln Sie dem Kind, dass Sie ihm glauben und dass Sie wissen, dass es viele Kinder und Jugendliche gibt, denen ähnliches passiert. Legen Sie dem Kind auf keinen Fall in den Mund, dass es „sexuelle Gewalt“ erfahren hat oder „sexuell missbraucht“ worden ist.
  3. Achten Sie bei der Gesprächsführung darauf, möglichst wenig Fragen zu stellen und wenn, dann beschränken Sie sich auf sog. „W-Fragen“ (Wer, Was, Wann, Wo, Wie) oder Fragen über die Befindlichkeit des Kindes.
  4. Häufig fühlen die Kinder sich selbst schuldig für das, was ihnen angetan wurde. Bringen Sie deutlich zum Ausdruck, dass die Verant­wortung für die Handlungen allein beim Täter liegt.

 

Hinweise für den weiteren Ablauf:

  1. Verwickeln Sie das Kind nicht in Rechtfertigungszwänge. Verleiten Sie es durch Nachfragen nicht dazu, das Geschehen in ausführlicher Breite darzustellen.
  2. Bleiben Sie in einer inneren Haltung der Zugewandtheit und Empathie. Halten Sie Ihre Emotionen kontrolliert („Low emotion“).
  3. Für ein eventuell folgendes Strafverfahren ist es wichtig, zu wissen, dass jede Befragung des Kindes, insbesondere eine suggestive, in Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des Kindes später problematisch sein kann. Unterlassen Sie im Gespräch alles, was als Suggestivfrage gewertet werden könnte (vgl. oben Punkt 3).
  4. Halten Sie die Angaben des Kindes schriftlich, wenn möglich wortwört­lich fest (Dokumentation).
  5. Versprechen Sie nichts, was Sie vielleicht nicht halten kön­nen. Versprechen Sie insbesondere nicht, dass Sie mit niemandem über das reden werden, was Ihnen anvertraut wurde. Sagen Sie ehrlich, dass Sie andere Personen (vertraulich) einbeziehen müssen, um bestmöglich helfen zu können.
  6. Seien Sie verbindlich und bleiben Sie im Gespräch mit dem Kind. Sagen Sie dem Mädchen/dem Jungen, dass Sie Zeit benötigen, um über das, was Ihnen berichtet wurde, nach­zudenken. Überlassen Sie es aber nicht dem Mädchen/Jungen, Sie wieder anzusprechen, sondern vereinbaren Sie einen festen Zeitpunkt, an dem Sie wieder miteinander reden können.
  7. Hilfe bei sexueller Gewalt braucht in der Regel das Zusam­menwirken verschiedener Fachkräfte. Vernetzen Sie sich (siehe unter „Kooperation“). Wenn Sie sich von einer Fachstelle bzw. -person beraten lassen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen, zeugt dies von Ihrer Kompetenz. Nur so kann letztlich ein längerfristiger Schutz für die betroffenen Mädchen und Jungen erreicht werden.
  8. Beim weiteren Vorgehen sollte nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg entschieden werden, sonst werden sie - ähnlich wie beim Erfahren sexueller Gewalt - zum Objekt des Geschehens. Die Opfer dürfen nicht entmündigt werden. Die Gefühle, Wün­sche und Bedürfnisse der Betroffenen sollten im Zentrum der weiteren Überlegungen stehen. Die Mädchen und Jungen müssen somit die Möglichkeit bekommen, Handelnde des Hilfeprozesses zu werden und aus ihrem Opfererleben herauszufinden. Das zu ge­währleisten ist Aufgabe von Beratungsfachleuten.
  9. Der Kontakt der Lehrkraft mit einer Fachperson über vermutete sexuelle Gewalt kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ohne dass sich ein Verdacht erhärten ließe. Bestätigt sich hingegen der Verdacht, so ist es Aufgabe der Fachperson, weitere Schritte einzuleiten, z.B. Kontakt zum Jugendamt, zur Polizei oder Staatsanwaltschaft aufzunehmen (siehe das Verlaufsmodell).