Interventionsplan zum Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Viele Entscheidungen sind Ermessensfragen. In Ihrem Handeln sollten Sie sich von binären Entscheidungsbäumen leiten lassen: „entweder" - „oder"- Überlegungen anstellen und danach handeln, in Alternativen denken, scheinbare Umwege gehen, ... Auch wenn Sie alles getan haben, was möglich war, kann es trotzdem sein, dass Sie bei Ihrem Versuch scheitern, das Kind zu schützen. Bedenken Sie auch, dass Ihre Verantwortlichkeit Grenzen hat. In manchen Situationen kann es wichtig sein, daran zu denken, sich nicht instrumentalisieren zu lassen, z.B. wenn es um das Problem "Missbrauch mit dem Missbrauch" geht.
Der folgende Interventionsplan zeigt, wie das idealtypische Vorgehen aussehen kann, wenn eine Lehrkraft den Verdacht hat, dass ein Kind sexueller Gewalt ausgesetzt ist.
Hier finden Sie die KMBek vom 23. September 2014 mit Hinweisen an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes.
Erläuterung der benutzten Abkürzungen: ASD= Allgemeiner sozialer Dienst / JA = Jugendamt
Krisenintervention ist nicht Aufgabe der ins Vertrauen gezogenen Lehrkraft!
Der zuständige Schulpsychologe sollte immer einbezogen werden!
Darüber hinaus kann es sich für die Schule empfehlen, selbst Verbindung mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei sexueller Gewalt um ein Offizialdelikt handelt, d.h. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, sobald sie von einem Fall namentlich erfahren. Über die Anzeigeerstattung und den Ablauf können Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (siehe unter „Kooperation") informieren, bei telefonischer Kontaktaufnahme auch anonym. Eine Anzeige ist zu jeder Zeit möglich. Sie müssen sich also nicht sofort dazu entscheiden. Nach Art. 85 Abs. 2 Satz 2 BayEUG (Erhebung und Verarbeitung von Daten) bleibt das Recht, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, unberührt. Für eine rasche Unterrichtung der Strafverfolgungsbehörde spricht, dass ein Tatnachweis möglicherweise erschwert wird, wenn durch beraterische oder therapeutische Hilfen die Aussagen des Opfers beeinflusst oder überlagert werden. Unter Umständen können die Strafverfolgungsbehörden auch Maßnahmen wie beispielsweise die Inhaftierung des Beschuldigten veranlassen.
Es hängt von der örtlichen Situation ab, welche Einrichtungen vorhanden sind, welcher Ansprechpartner der geeignetste ist und zu welchen Institutionen es möglicherweise bereits persönliche Kontakte gibt. Ziel ist es, dass in jeder Schule ein Ansprechpartner für Fragen der Familien- und Sexualerziehung zur Verfügung steht, der seine Kollegen in Bezug auf Prävention und Krisenintervention berät und Kontakte zu den entsprechenden Einrichtungen knüpft und pflegt (z.B. Jugendamt, Allgemeiner Sozialdienst, Polizei, siehe unter „Kooperation"). In der KMBek vom 15.12.16 "Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen" finden Sie u.a. Hinweise zu den Aufgaben der Schulleitung, den Aufgaben der/des Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung sowie aller Lehrkräfte. Der Beauftragte für Familien- und Sexualerziehung "ist immer auch Interventionsbeauftragte(r)" (KMBek, S. 16). An vielen Standorten gibt es bereits - z.B. von den jeweils zuständigen Schulpsychologen gepflegte - Netzwerke in Form von Helferkreisen, runden Tischen oder Ähnlichem, in denen die oben genannten Institutionen zusammenarbeiten.
Im Portal Schule gegen sexuelle Gewalt finden Sie auch Hinweise zur Implementierung von Interventionsplänen. Diese sind das Kernstück eines schulischen Schutzkonzepts.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Sexuelle Gewalt unter Kindern und Jugendlichen. Bei der Intervention darf die angemessene pädagogische schulische Arbeit mit der relevanten Peer-Gruppe nicht vernachlässigt werden (im Interventionsplan farbig hervorgehoben).
Wenn ein Mädchen oder Junge Ihnen spezifische Signale sendet, so bedeutet dies, dass das Kind Sie als Vertrauensperson ausgewählt hat. Wir möchten Sie ermutigen, diesem Vertrauen gerecht zu werden, dies aber nicht allein zu tun, sondern immer im Rückgriff auf ein regionales Helfernetz unter Berücksichtigung des oben dargestellten idealtypischen Ablaufplans. |