Partizipation

 

Wenn Schulen Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen, sollen die Schülerinnen und Schüler an diesem Prozess beteiligt werden. Auf dem Portal Schule gegen sexuelle Gewalt wird dies folgendermaßen begründet:

"Partizipation ist nicht nur bei der Entwicklung des Schutzkonzepts selbst von Bedeutung, sondern stellt einen eigenständigen und sehr zentralen Bestandteil von schulischen Schutzkonzepten dar. Die systematische Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle gegenüber Lehrkräften und anderen schulischen Beschäftigten – ein Machtgefälle, das Schule innewohnt."

 

Partizipation der Schülerinnen und Schüler

Eine systematische Beteiligung der Schülerinnen und Schülern ist möglich auf der Klassenebene - durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher - und auf der Schulebene - durch die Schulsprecherinnen und Schulsprecher. Die Schulsprecherinnen und -sprecher bilden die Schülerinnen- und Schülermitverantwortung (SMV). Das SMV-Portal ist ein Unterstützungsportal für alle Schülerinnen und Schüler, die ihr Schulleben mitgestalten wollen. In der SMV arbeiten die Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen und Anliegen ihrer Mitschülerinnen- und Mitschüler. Sie werden von diesen i.d.R. über die Klassensprecherversammlung gewählt.

Seit 2008 gibt es mit dem Landesschülerrat in Bayern eine demokratische gewählte landesweite Vertretung aller bayerischen Schülerinnen und Schüler. Das Gremium besteht aus sechs Schülerinnen und Schülern und ihren sechs Stellvertretern. Der Landesschülerrat wird von 40 Bezirksschülerinnen- und Bezirksschülersprechern gewählt. Die Landesschülersprecherinnen und -sprecher können dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten und haben bei wichtigen allgemeinen Anliegen des Schulwesens ein Informations- und Anhörungsrecht.

 

Selbstevaluations-Tool - "Du bist gefragt!"

Das Deutsche Jugendinstitut wurde beauftragt, ein Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Es stellt u.a. das Online-Tool "Du bist gefragt!" zur Verfügung, mit dem erhoben werden kann, wie Schülerinnen und Schüler Präventionsmaßnahmen an ihrer Schule wahrnehmen. Das Instrument ist geeignet für Jugendliche ab 14 Jahre. Dieses Selbstevaluationstool können von 15.05.17 bis 15.05.18 alle Schulen kostenlos nutzen. Wenn eine Lehrkraft als Projektleiter/-in der Schule diese Befragung initiert, wird dieser/diesem eine Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in Form von Tabellen und Grafiken zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier .

 

 

Partizipation der Eltern

Im Elternbeirat (EBR) können Mütter, Väter und sonstige Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler das Schulleben ihrer Kinder mitgestalten. Die Aufgaben und Rechte des EBRs sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich z.B. mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten beratend mit, die für die Schule ihrer Kinder von Bedeutung sind. In den meisten Schulklassen wird darüber hinaus ein/e Klassenelternsprecher/in gewählt.

 

Ansprechpartner für Eltern und Schule

Wenn Schulen die Eltern möglichst vieler Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzepts intensiv einbeziehen möchten, können auch die "Ansprechpartner Kooperation Elternhaus - Schule" (Ansprechpartner KESCH) als Berater und Moderatoren dieses Schulentwicklungsprozesses zur Gestaltung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in Hinblick auf das Thema "Prävention sexueller Gewalt" zur Verfügung stehen.

 

Partizipation der Lehrkräfte

Schulentwicklungsprozesse können nur dann erfolgreich geplant und umgesetzt werden, wenn möglichst viele Lehrkräfte der jeweiligen Schule diese mittragen. Regionale Schulentwicklungskoordinatoren haben die Aufgabe, in ihrer Region Schulentwicklungsprozesse anzuregen, zu unterstützen und zu verstetigen. Sie kooperieren dabei mit dem regionalen Schulentwicklungsberater und den Schulentwicklungskoordinatoren.

Neben anderen Lehrkräften können Mitglieder der koordinierenden Projektgruppe einer Schule - die gemeinsam mit dem Kollegium und dem Schulleitungsteam ein Schutzkonzept entwickelt und umsetzet - z.B. sein


der/die Schulpsychologe/-in der Schule als psychologischer Fachexperte zum Thema sexuelle Gewalt

und

der/die Beauftragte für Familien- -und Sexualerziehung der Schule, die auch zuständig sind für  die "Prävention von sexueller Gewalt" (siehe in den "Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen" unter 4.)

 

 

Schulforum

An allen Schulen - außer den Grund- und Berufsschulen - gibt es ein Schulforum. Dieses setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Schulleiter/-in
  • drei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften
  • die oder der Elternbeiratsvorsitzenden
  • zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitgliedern
  • dem Schülerausschuss
  • einem/einer Vertreter / Vertreterin des Sachaufwandsträgers

Das Schulforum berät bei Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen und gibt Empfehlungen ab. Wenn eine Schule ein Schutzkonzept entwickeln und umsetzen möchte, sollte das Schulforum einbezogen werden.

 

Zum Weiterlesen

Hier finden Sie Informationen und Anregungen zum Thema "Partizipation bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten" aus dem oben genannten Portal.