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4. Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung
in den bayerischen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 15. Dezember 2016, Az. V.8-BS4402.41-6a.141 202
Übersicht
- 1. Grundsätze der Familien- und Sexualerziehung
- 1.1 Rechtliche Grundlagen
- 1.2 Aufgaben und Ziele
- 1.3 Vermittlung
- 1.3.1 Prinzipien
- 1.3.2 Aktionstag für das Leben
- 1.3.3 Unterrichtsmedien
- 2. Themenbereiche der Familien- und Sexualerziehung
- 2.1 Fächerübergreifende Umsetzung
- 2.2 Humanbiologische Sachverhalte
- 2.3 Geschlechterrolle und Geschlechtsidentität
- 2.4 Selbstkonzept und Gesellschaft
- 2.5 Stärkung der sozialen und personalen Kompetenzen
- 3. Organisation der Familien- und Sexualerziehung an der Schule
- 3.1 Aufgaben der Schulleitung
- 3.2 Aufgaben der/des Beauftragten für Familien- und Sexualerziehung
- 3.3 Aufgaben der Lehrkräfte
- 3.4 Elterninformation
- 3.5 Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung
- 4. Prävention von sexueller Gewalt
- 4.1 Sexuelle Gewalt
- 4.2 Präventionsstrategien
- 4.2.1 Persönlichkeitsstärkende Erziehungshaltung
- 4.2.2 Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule
- 4.2.3 Bedeutung der Medienumwelt
- 4.2.4 Sprechen über sexuelle Gewalt
- 4.3 Die Rolle von Schule und Lehrkräften in der Präventionsarbeit
- 5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten